Wenn es um Tierschutz und Hundehaltung geht, ähnelt das EU-Mitglied Dänemark derzeit eher einer Bananenrepublik als einem demokratischen Rechtstaat. Denn seit 2010 hat in bestimmten Fällen allein die Polizei, also ein staatliches Vollstreckungsorgan, darüber zu befinden, ob ein Hund getötet wird oder weiterleben darf.
Seit dem 01. Oktober 2010 ist in unserem Nachbarland ein Gesetz in Kraft, das „die Haltung, Zucht und Einfuhr von 13 Hunderassen verbietet, sofern sie nach dem 17. März 2010 angeschafft“ wurden: Neben den bekannten und weniger bekannten Kampfhunderassen fallen auch Herdenschutzhunde wie etwa der türkische Kangal oder der zentralasiatische Ovtcharka unter dieses Gesetz. Und: das Verbot gilt auch für alle Mischlinge der betreffenden Rassen.
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Dänisches Hundegesetz: Hundetötungen durch die dänische Polizei auf der Tagesordnung
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Mit den Wölfen heulen: Wolfsprojekt im Wisentgehege Springe
(TAZ vom 30.09.2010)
Für Matthias Vogelsang ist es nichts Ehrenrühriges, mit den Wölfen zu heulen. Im Gegenteil. Wenn er morgens bei seinem Rudel im Wisentgehege Springe eintrifft, begrüßt er die sechs Vierbeiner mit einem laut anschwellenden Wouhuu-Wouhuu. Aus sechs Wolfskehlen schallt ihm dann ein Echo entgegen. Vogelsang übersetzt: „Sie freuen sich, dass ich komme.“ Der Mann beherrschst eine Sprache, die außer ihm wohl nur wenige verstehen, geschweige denn sprechen: Wölfisch.
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